Technische Regeln für Arbeitstätten

ASR Änderungen aktuell – September 2013

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR – Änderungen September 2013

Inhaltsverzeichnis

Im September 2013 wurden wieder zahlreiche technische Regeln (ASR) angepasst oder ergänzt. Wir fassen die 4 wichtigsten Änderungen für Sie im Folgenden zusammen.

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 – Fußböden

Ergänzung: Punkt 10 – „Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen“:

Werden auf Baustellen Fußböden und Trittflächen von Treppen mit temporären Belägen, z. B.

  • Malerabdeckvliese als Schutz vor Verschmutzung,
  • PVC–Folien als Feuchtigkeitssperren,
  • Auflagen aus Pappe als Schutz vor Beschädigung oder
  • Auflagen gegen Funkenflug,

abgedeckt, ist auf eine ausreichende Trittsicherheit zu achten. Hierzu hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Verrutschen, zur Rutschhemmung und zur Vermeidung von Unebenheiten oder Stolperstellen durchzuführen.

Technische Maßnahmen sind z. B. Verkleben/Befestigen von Rändern und Stößen, Sicherung gegen Faltenbildung und Verschieben. Organisatorische Maßnahmen sind z. B. Absperren von Bereichen oder Unterweisung der Beschäftigten zum Betreten der temporären Beläge.

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Änderung: Anwendungsbereich wurde im September 2013 angepasst, Punkt d entfällt:

(…) Diese Arbeitsstättenregel gilt nicht für das Einrichten und Betreiben von:
a) nicht allseits umschlossenen und im Freien liegenden Arbeitsstätten
b) entfallen
c) Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, in denen sich Beschäftigte nur im Falle von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten aufhalten müssen
d) entfallen

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Ergänzung: Anhang A3.4/3 – Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3
„Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“

Die Änderung der ASR V3a.2 finden Sie im Wortlaut im folgenden PDF:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-V3a-2-Aenderungen.pdf;jsessionid=1A151D2FD533F857EA5312BB65AC9CFE.1_cid380?__blob=publicationFile&v=3

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 – Beleuchtung

Änderung: Punkt 8 „Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen“

Die Änderung der ASR A3.4 finden Sie im Wortlaut in folgenden PDF:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A3-4-Aenderungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: BAuA