Verbandskasten

DIN 13164 (Verbandkästen) zum 1. Januar 2014 geändert – Neue Inhaltsteile notwendig!

Anpassung der DIN 13164 – Verbandskästen KFZ

Inhaltsverzeichnis

Verbandskästen sind in Autos und anderen Kraftfahrzeugen nicht nur Pflicht, Sie können auch Leben retten und damit unverzichtbar. Die geltende DIN-Norm für Verbandskästen – die DIN 13164 – gilt seit dem 1. Januar 2014 in geänderte Form. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind Autofahrer verpflichtet, einen Verbandskasten nach DIN 13164 im Fahrzeug mitzuführen. Daher sollten Autofahrer Ihren Verbandkasten bis Ende des Jahres 2014 DIN sicher ausrüsten, dann endet die Übergangszeit.

Folgende Anpassungen sind mit Einführung der geänderten DIN 13164 notwendig

Neu in den Verbandskasten nach DIN 13164 werden aufgenommen:

  • Ein 14-teiliges Fertigpflasterset
  • Ein Verbandpäckchen K
  • 2 Feuchttücher (Hautreinigung)

Aus dem Verbandskasten gestrichen wurden:

  • Ein Verbandtuch BR
  • Ein Verbandpäckchen M
  • Vier Stück Wundschellenverband DIN 13019-E 10 x 6
  • Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

Weitere Informationen zur aktualisierten DIN 13164 finden Sie auf der Seite des BVMed (Bundesverband Medizintechnologie e.V.).