Die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik sind die wichtigsten Überlebensregeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen. Es handelt sich um eine international anerkannte Vorgehensweise zur Minimierung der Gefahren an Elektroanlagen, die in Deutschland verbindlich in der DIN VDE 0105-100 (Abschnitt 6.5) und der DGUV Information 203-001 (Kapitel 5) festgelegt ist.
Missachtung der Regeln „Freischaltung“ und „Spannungsfreiheit feststellen“ sind die häufigsten Unfallursachen bei den Sicherheitsregeln – das belegen Zahlen der BG ETEM aus den Jahren 2015 bis 2019. Würden alle Elektrofachkräfte zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt diesen Regeln folgen, gäbe es keine Elektrounfälle mehr. Das Problem ist, dass in der Praxis unter Zeitdruck manchmal über so manche Feinheit hinweggesehen wird.
Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich
| Regelwerk | Funktion |
|---|---|
| DIN VDE 0105-100 | Zentrale Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen; enthält die 5 Sicherheitsregeln in Abschnitt 6.5; gilt von Kleinspannung bis Höchstspannung für alle Spannungsebenen |
| DGUV Information 203-001 | „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“ – detaillierte Praxiserläuterungen zu den 5 Sicherheitsregeln in Kapitel 5 |
| DGUV Vorschrift 3 | Arbeiten an elektrischen Anlagen sind in der Regel im spannungsfreien Zustand durchzuführen (§ 6 Abs. 2 DGUV V3 und Durchführungsanweisung) |
| § 5 ArbSchG | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung – elektrische Gefährdung ist eine physikalische Einwirkung; Arbeitsanweisung für Spannungsprüfer ist Pflicht |
Die DIN VDE 0105-100 gilt auch für nicht elektrotechnische Arbeiten, wenn von diesen eine elektrische Gefahr ausgeht – typische Beispiele sind Bauarbeiten sowie Reinigungs- oder Malerarbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen oder Freileitungen.
Die 5 Sicherheitsregeln im Detail
Regel 1: Freischalten
Das Freischalten ist die wichtigste und grundlegende Regel. Grundsätzlich ist hier zu beachten: An Lampen reicht es nicht, den Lichtschalter der Lampe auszuschalten – es muss nach DIN VDE 0105 der komplette Stromkreis freigeschaltet werden.
Möglichkeiten zum Freischalten:
- Herausdrehen oder Abschalten von Sicherungen / Leitungsschutzschaltern
- Abschließbare Hauptschalter betätigen
- Netzstecker ziehen (bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln)
- Trennschalter oder Schütze öffnen
Ausnahmen von der Spannungsfreiheitspflicht sind laut DIN VDE 0105-100 nur zulässig, wenn:
- Qualifiziertes Fachpersonal zu Mess- und Testzwecken ein Gerät in Betrieb nehmen muss
- Gefahr für Mensch und Leben besteht, die nur unter Spannung abgewendet werden kann
- Arbeiten unter Spannung (AuS) nach gesonderten Vorschriften durchgeführt werden (bis 1.000 V AC / 1.500 V DC)
Gut zu wissen – Restenergie: Nach dem Freischalten könnten Teile der Anlage noch immer unter Spannung stehen, zum Beispiel Kondensatoren, Kabel und Leitungen. Diese müssen dann mit geeigneten Betriebsmitteln entladen oder die Entladezeit (Herstellerangaben beachten) abgewartet werden. Danach ist an diesen Teilen ebenfalls die Spannungsfreiheit festzustellen. Auch Hilfsenergien sowie andere Energieformen wie Hydraulik und Pneumatik sind zu berücksichtigen.
Regel 2: Gegen Wiedereinschalten sichern
Typische Maßnahmen:
- Sperrvorrichtungen / Schlösser an Schaltern, Sicherungsautomaten oder Schaltschränken (sogenanntes „Lockout“)
- Warnschilder direkt am Schaltelement: „Nicht schalten – es wird gearbeitet!“ (Sicherheitszeichen W012 nach ISO 7010)
- Abziehen der Sicherungseinsätze im Niederspannungssystem und Mitnahme durch die Arbeitsperson
- Bei komplexen Anlagen: Arbeitserlaubnisschein (Permit to Work) zwischen Anlagenverantwortlichem und Arbeitsverantwortlichem
Die gleiche Gefahr wie bei Nichtbeachtung der Freischaltung besteht bei einer Messung, wenn nicht gegen Wiedereinschalten gesichert wurde.
Regel 3: Spannungsfreiheit feststellen
Die Überprüfung der Spannungsfreiheit darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer geeigneten unterwiesenen Person vorgenommen werden. Diese Prüfung ist deshalb so wichtig, weil damit ausgeschlossen werden soll, dass durch Ersatzstromversorgungsanlagen, Rücktransformation oder Hilfseinspeisung noch Spannung anliegt.
Zulässige Prüfmittel:
| Prüfmittel | Zulässig? | Begründung |
|---|---|---|
| Zweipoliger Spannungsprüfer (EN 61243-3, min. CAT III) | Ja – Pflicht | Einzige zulässige Methode im Niederspannungsbereich |
| Einpoliger Phasenprüfer / Prüfstift | Nicht zulässig | Können bei ungünstigen Bedingungen fälschlicherweise Spannungsfreiheit anzeigen |
| Multimeter / Vielfachmessgerät | Nicht zulässig | Hat an energiereichen Anlageteilen zu hohem Unfallgeschehen geführt |
| Hochspannungs-Spannungsprüfer (EN 61243-1/-2/-5) | Ja | Wiederkehrend zu prüfen; Messung aus sicherer Entfernung |
Wichtiger Ablauf: Die korrekte Funktion des Spannungsprüfers ist vor und nach dem Messen der Spannungsfreiheit an einem bekannt unter Spannung stehenden Stromkreis zu überprüfen. Wird der Prüfer erst nach der Messung auf Funktion geprüft und erweist sich als defekt, ist das Ergebnis wertlos und die Messung muss wiederholt werden.
Regel 4: Erden und Kurzschließen
Das Erden und Kurzschließen dient als letzte Sicherheit, wenn entgegen aller Maßnahmen wiedereingeschaltet wird. Außerdem verhindert dieser Schritt, dass sich Restspannungen bei Berührung der Anlage über den Körper entladen.
Diese Regel ist bei Anlagen über 1.000 Volt vorgeschrieben und kann bei nahezu allen Anlagen mit 230 V bzw. Beleuchtungsanlagen vernachlässigt werden – sofern die Gefährdungsbeurteilung keine gegenteiligen Erkenntnisse ergibt. Grundsätzlich empfehlenswert ist Erden und Kurzschließen jedoch auch bei:
- Kondensatoren (Restenergie nach Freischalten)
- Langen Kabelstrecken (Kapazitive Aufladung)
- Anlagen in der Nähe von Hochspannungsleitungen (induktive Einkopplung)
Die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen nach Möglichkeit von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein. Andernfalls sind sie so nahe an der Arbeitsstelle wie möglich anzubringen.
Regel 5: Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Können Anlagenteile in der Nähe der Arbeitsstelle nicht freigeschaltet werden, müssen vor Arbeitsbeginn die weiter unter Spannung stehenden Teile für die Dauer der Arbeiten abgedeckt oder abgeschrankt werden.
Geeignete Mittel je nach Spannungsebene:
| Spannungsebene | Zulässige Schutzmaßnahmen |
|---|---|
| Unter 1 kV | Isolierende Tücher, Schläuche, Formstücke als Abdeckung |
| Über 1 kV | Zusätzlich Absperrtafeln, Seile und Warntafeln; größerer Sicherheitsabstand erforderlich |
Aufhebung der 5 Sicherheitsregeln: Rückbau in umgekehrter Reihenfolge
Die Aufhebung erfolgt in umgekehrter Reihenfolge zu ihrer Anwendung. Das bedeutet konkret:
| Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| 1. | Abdeckungen und Abschrankungen entfernen (Aufhebung Regel 5) |
| 2. | Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen abnehmen – zuerst von der Anlage, dann von der Erdungsanlage (Aufhebung Regel 4) |
| 3. | Messgeräte und Hilfsmittel zur Spannungsfreiheitsmessung entfernen (Aufhebung Regel 3) |
| 4. | Sperrvorrichtungen und Warnschilder entfernen; sicherstellen, dass alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben (Aufhebung Regel 2) |
| 5. | Freischaltung aufheben – Spannung zuschalten; Freigabe durch Anlagenverantwortlichen (Aufhebung Regel 1) |
Erst nach vollständigem Rückbau darf die Anlage wieder in Betrieb genommen werden. Erst nach Durchführung der 5 Sicherheitsregeln darf die Arbeitsstelle durch den Arbeitsverantwortlichen (AV) freigegeben werden.
Wer darf an elektrischen Anlagen arbeiten?
| Personengruppe | Befugnis |
|---|---|
| Laien / Elektrotechnische Laien | Nur einfachste Tätigkeiten (z. B. Glühlampen bis 200 W wechseln); dürfen abgeschlossene elektrische Betriebsstätten nur in Begleitung einer EFK betreten |
| Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | Durch eine EFK unterrichtet; darf bestimmte festgelegte Tätigkeiten unter Aufsicht durchführen, z. B. Sichtprüfung und Messung ortsveränderlicher Betriebsmittel (DGUV V3) |
| EFK für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) | Ausgebildet für spezifische gleichartige Tätigkeiten; darf nur die konkret festgelegten Prüftätigkeiten eigenverantwortlich ausführen |
| Elektrofachkraft (EFK) | Vollständige elektrotechnische Ausbildung (Elektromeister, Elektriker, Elektrotechniker, Elektroingenieur); darf alle Arbeiten durchführen; trägt Gesamtverantwortung |
Für im Bereich der Elektrotechnik tätige Personen – EFK, EFKffT und EuP – gelten die 5 Sicherheitsregeln. Darüber hinaus unterscheidet die DIN VDE 0105-100 zwischen dem Anlagenverantwortlichen (ANLV) – der die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb trägt – und dem Arbeitsverantwortlichen (AV) – der die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit trägt. Beide Funktionen können in einer Person vereint sein.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
| Häufiger Fehler | Konsequenz / Richtige Vorgehensweise |
|---|---|
| Nur den Lichtschalter ausschalten statt den Stromkreis freizuschalten | Lebensgefahr: Spannung liegt weiter an; immer allpolig den Stromkreis freischalten |
| Keine Sicherung gegen Wiedereinschalten anbringen | Kollege schaltet unwissentlich ein; immer Sperrvorrichtung + Warnschild |
| Multimeter oder einpoliger Prüfstift zur Spannungsprüfung nutzen | Fälschliche Anzeige von Spannungsfreiheit möglich; nur zweipoliger Spannungsprüfer (CAT III, EN 61243-3) |
| Spannungsprüfer nicht vor und nach der Messung auf Funktion testen | Defekter Prüfer zeigt evtl. Spannungsfreiheit an; immer Live-Check vor UND nach der Messung |
| Erden vor Feststellen der Spannungsfreiheit | Bei falschem Stromkreis: volle Betriebsspannung über Erdungsleiter möglich; Reihenfolge strikt einhalten |
| Aufhebung in gleicher statt umgekehrter Reihenfolge | Personen könnten noch im Gefahrenbereich sein oder Erdungsgarnitur unter Spannung geraten; immer 5 → 1 |
Häufige Fragen zu den 5 Sicherheitsregeln (FAQ)
Was sind die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik?
1. Freischalten: Alle aktiven Leiter allpolig vom Netz trennen. 2. Gegen Wiedereinschalten sichern: Sicherstellen, dass niemand die Anlage unbeabsichtigt wieder einschaltet. 3. Spannungsfreiheit feststellen: Mit einem zweipoligen Spannungsprüfer prüfen, ob wirklich keine Spannung mehr anliegt. 4. Erden und kurzschließen: Anlage mit geeigneten Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sichern. 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken: Nicht freischaltbare Teile isolieren oder abschranken.
Warum ist die Reihenfolge der 5 Sicherheitsregeln zwingend?
Die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik bauen jeweils aufeinander auf und dienen im Kollektiv dazu, folgenschwere Unfälle an Elektroanlagen zu verhindern. Jede Regel schafft die Voraussetzung für die nächste – eine veränderte Reihenfolge hebt diesen Schutz auf und kann tödlich enden.
Welcher Spannungsprüfer ist für die Spannungsfreiheitsprüfung vorgeschrieben?
Im Niederspannungsbereich sind zweipolige Spannungsprüfer nach EN 61243-3 einzusetzen. Zweipolige Spannungsprüfer sollten mindestens der Kategorie CAT III entsprechen. Die korrekte Funktion des Spannungsprüfers ist vor und nach dem Messen der Spannungsfreiheit an einem unter Spannung stehenden Stromkreis zu überprüfen.
Gilt die Pflicht zum Erden und Kurzschließen auch für 230-V-Anlagen?
Diese Regel ist bei Anlagen über 1.000 Volt vorgeschrieben und kann bei nahezu allen Anlagen mit 230 V bzw. Beleuchtungsanlagen vernachlässigt werden. Bei Kondensatoren und kapazitiv aufgeladenen Kabelstrecken empfiehlt sich das Erden und Kurzschließen jedoch auch im Niederspannungsbereich.
Wer muss die 5 Sicherheitsregeln kennen?
Für im Bereich der Elektrotechnik tätige Personen – EFK, EFKffT und EuP – gelten die 5 Sicherheitsregeln. Vorgesetzte und Sicherheitsfachkräfte sollten immer wieder auf die 5 Sicherheitsregeln aufmerksam machen, da Unfälle statistisch besonders häufig durch Missachtung der Regeln 1 und 3 entstehen.
Weiterführende Informationen
- DGUV Information 203-001 – Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (PDF)
- DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen (VDE)
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- PSA-Benutzungsverordnung – Schutzausrüstung bei Elektroarbeiten
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung oder Unterweisung. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unterwiesenen Personen unter Aufsicht einer EFK durchgeführt werden.