Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gelber Schein – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers rund um die Krankheit bzw. Krankmeldung

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Jeder Arbeitnehmer wird von Zeit zu Zeit einmal krank und viele begeben sich trotz Erkrankung dennoch auf den Weg zur Arbeit. Doch häufig gefährden Sie mit diesem Verhalten die Gesundheit Ihrer Kollegen und Kolleginnen. Denn die Ansteckungsgefahr – insbesondere durch Bakterien und Viren – ist sehr hoch. Doch wie war das noch mit dem Krankenschein? Wann muss ich Bescheid geben, dass ich nicht zur Arbeit erscheinen kann? Brauche ich schon nach einem Tag zu Hause einen Gelben Schein, oder reicht es, wenn ich den Gelben Schein nach dem zweiten Krankheitstag einreiche. Wir erklären Ihnen Ihre Pflichten im Krankheitsfall noch einmal genau.

Zusammenfassung: Krankmeldung (Gelber Schein) bei Ihrem Arbeitgeber
  1. Für Krankmeldungen ist in Deutschland das EntFG (Entgeldfortzahlungsgesetz) verantwortlich. Darin ist festgehalten, dass das Vorliegen einer Arbeitsunfähigket zeitnah beim Arbeitgeber gemeldet werden muss.
  2. Bei einer Erkrankung, die länger als 3 Tage andauert, muss spätestens am darauffolgenden Tag eine Krankmeldung / das Attest beim Arbeitgeber vorliegen. Sofern in Ihem Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten wurde.
  3. Arbeitgeber dürfen allerdings schon ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
  4. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab 2023: Der Gelbe Schein hat ausgedient, die Daten werden elektronisch an die Krankenkassen weitergelitet und vom Arbeitgeber abgerufen!

Punkt 1: Krankmeldung VOR Dienstbeginn

Melden Sie sich unbedingt vor Ihrem regulären Dienstbeginn krank. Ein kurzer Anruf in dem Sie erklären, dass Sie wegen Krankheit nicht zum Dienst antreten können und sich schnellstmöglich zum Arzt begeben genügt. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren Sie eine Abmahnung.

Punkt 2: Wann eine Krankschreibung vorlegen?

Der Arbeitnehmer muss seinem Vorgesetzten spätestens nach 3 Tagen eine Krankschreibung vorlegen. Die 3 Tage beziehen sich auf Kalendertage und nicht auf Werktage. Wenn Sie sich also am Freitag krank melden, muss spätestens Montag die Krankschreibung vorliegen.

Punkt 3: Bettruhe keine Voraussetzung

Wer krankgeschrieben ist, hat nicht automatisch Bettruhe. Bei verschiedenen Krankheiten kann es sogar sehr wichtig sein, sich an der frischen Luft zu bewegen. Bei einem Bandscheibenvorfall ist jedoch beispielsweise dringend von Gartenarbeit abzusehen. Tun Sie nichts, was Ihre Beschwerden verschlimmern könnte.

Punkt 4: Krank im Urlaub

Sollten Sie im Urlaub erkranken, melden Sie sich unbedingt am Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber krank.

Punkt 5: Regelmäßig krank

Sollten Sie regelmäßig wegen Krankheit ausfallen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber in extremen Fällen sogar kündigen. Allerdings müssten Sie über mehrere Jahre mehr als 6 Wochen krankgeschrieben sein. Dann ist es für Ihren Arbeitgeber nicht mehr zumutbar Sie weiter anzustellen.

Punkt 6: Kündigung wegen Krankheit

Sollten Sie doch gekündigt worden sein, weil Sie zu oft krank waren, reichen Sie innerhalb von 3 Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage ein. Gerichte urteilen in solchen Fällen häufig arbeitnehmerfreundlich.

Das Aus für den Gelben Schein kommt 2023 – Daten werden elektronische übermittelt

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Gelbe Schein Geschichte. Wer bisher noch den Schein in ausgedruckter Form beim Arbeitgeber einreichen musste, kann ab Jahresanfang 2023 darauf verzichten. Fortan werden die Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkassen übermnittelt. Der Arbeitgeber kann diese dann dort abrufen.

Das gilt allerdings nur für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte müssen weiterhin die Krankmeldung in Papierform selbst beim Arbeitgeber einreichen.