Der Anspruch auf Pausen und Ruhezeiten für Erwachsene ist in § 4 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) geregelt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen im Hinblick auf Ruhepausen:
Wieviel Zeit muss zwischen zwei Schichten liegen (Schichtarbeit)?
Wann muss die erste Pause gemacht werden?
Wie lange muss die Ruhe Zeit nach der Arbeit sein?
Ruhezeit und Ruhepausen für Erwachsene
Inhaltsverzeichnis
Generell gilt, dass nicht länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause gearbeitet werden darf. Vorgeschriebene Pausenzeiten im Überblick:
- bis zu 6 Stunden am Stück: keine Pause vorgeschrieben
- 6-9 Stunden Arbeitszeit: mind. 30 Minuten Pause
- mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: mind. 45 Minuten Pause
- Pausen dürfen generell in mehrere kurze Pausen (mind. 15 Minuten) aufgeteilt werden
In Deutschland beträgt der Durchschnitt einer Mittagspause beispielsweise rund 30 Minuten. Damit fällt die Mittagspause im Vergleich zu anderen Ländern bei uns eher kurz aus.
Unterschied zwischen Ruhezeit und Ruhepause
Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen den Begriffen Ruhezeit und Ruhepause:
- Ruhepause: Ist die Pausenzeit während des Arbeitstages bzw. der Arbeitszeit.
- Ruhezeit: Darunter versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des neuen Arbeitstages.
Zwischen zwei Arbeitstagen (das gilt auch bei Schichtwechseln, sofern nicht anders vereinbart) muss ausreichend Zeit liegen, damit sich der/die Arbeitnehmerin entsprechend erholen kann. Laut § 5 Arbeitszeitgesetz muss die Ruhezeit elf Stunden betragen und Sie darf nicht unterbrochen werden.
Ausnahmen und Abweichungen der Pausenregel
Krankenhäuser oder Gaststätten stellen beispielsweise eine Ausnahme dar. Hier können Ruhezeiten auch verkürzt werden. Ein weiteres Beispiel sind die sogenannten Tariföffnungsklauseln. Durch diese Klauseln lassen sich Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen vereinbaren.