Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt verbindlich fest, wann und wie lange Arbeitnehmer Pausen einlegen dürfen – und müssen. Neben den klassischen Pausenregelungen gilt auch eine gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Zeiten zu planen und einzuhalten.
⏱️ Gesetzliche Pausenzeiten gemäß § 4 ArbZG
Laut § 4 des Arbeitszeitgesetzes gelten folgende Mindestpausen:
Arbeitszeit | Mindestpause | Teilung möglich? |
---|---|---|
Bis zu 6 Stunden | Keine Pause erforderlich | – |
6 bis 9 Stunden | Mind. 30 Minuten | Ja (in Blöcken ab 15 Min.) |
Mehr als 9 Stunden | Mind. 45 Minuten | Ja (in Blöcken ab 15 Min.) |
Wichtig: Pausen müssen im Voraus geplant sein und dürfen nicht einfach spontan „genommen werden“.
🛌 Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG)
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Nur in wenigen Branchen (z. B. Pflege, Verkehr) darf diese verkürzt werden.
🏢 Pausenräume & Rückzugsorte: Was die ASR A4.2 vorschreibt
Ab einer gleichzeitigen Beschäftigung von mehr als 10 Personen muss der Arbeitgeber Pausenräume oder -bereiche bereitstellen.
- 🔹 Innerhalb von max. 100 m oder 5 Gehminuten erreichbar
- 🔹 Mind. 6 m² Grundfläche & 1 m² pro Person
- 🔹 Ausreichend belüftet, beleuchtet & möbliert
- 🔹 Ruhepegel: ≤ 55 dB(A) – keine dauerhafte Störung
In reinen Büroräumen genügt i. d. R. der Arbeitsplatz selbst, wenn keine Störungen zu erwarten sind.
💡 Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lang muss meine Pause bei 6 Stunden sein?
- Gar nicht – erst ab 6 Stunden greift die Pflicht zur Pause (dann: 30 Minuten).
- Darf ich mehrere kleine Pausen machen?
- Ja, die Pause darf in Abschnitte von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Wie viel Pause steht mir bei 10 Stunden zu?
- Mindestens 45 Minuten laut § 4 ArbZG – aufteilbar in zwei 15- und eine 15-Minuten-Pause.
- Was ist der Unterschied zwischen Pause und Ruhezeit?
- Pausen sind Erholzeiten während der Arbeit – Ruhezeit ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zwischen zwei Arbeitstagen.
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