DGUV Vorschrift 3 / BGV A3


Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – früher als BGV A3 bekannt, davor als BGV A2 und VBG 4 – ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Umgang mit Elektrizität im Betrieb. Sie gilt für alle Unternehmen, die elektrische Anlagen betreiben oder ihren Beschäftigten elektrische Betriebsmittel zur Verfügung stellen – also praktisch für jeden Arbeitgeber.

Kernanforderung: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen durch eine Elektrofachkraft (EFK) errichtet, geändert, instandgehalten und in festgelegten Prüffristen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Vernachlässigung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Schadensfall zur unbegrenzten zivilrechtlichen Haftung führen.

Namenshistorie: VBG 4 → BGV A2 → BGV A3 → DGUV Vorschrift 3 (seit 2014). Inhaltlich hat die Umbenennung keine Änderungen gebracht – Prüfpflichten, Fristen und Qualifikationsanforderungen sind identisch geblieben. Prüfplaketten und betriebliche Verfahren, die noch die alte Bezeichnung tragen, bleiben gültig.

Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zur BetrSichV

Die DGUV Vorschrift 3 ist berufsgenossenschaftliches Recht (Unfallversicherungsrecht nach SGB VII) – sie gilt parallel zum staatlichen Arbeitsschutzrecht und ergänzt dieses:

KriteriumDGUV Vorschrift 3BetrSichV (staatl. Recht)
RechtsgrundlageBerufsgenossenschaftliche UVV nach SGB VIIStaatliche Verordnung nach ArbSchG
SchutzzielSchutz aller Personen (Beschäftigte, Besucher, Dritte)Schutz der Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
GeltungsbereichAlle gewerblichen Anlagen; öffentliche Einrichtungen (DGUV V4)Arbeitsmittel, die Arbeitgeber Beschäftigten zur Verfügung stellen
PrüffristenTabelle 1A/1B/1C in den DurchführungsanweisungenAus Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1201)
VerhältnisGelten nebeneinander – Einhaltung der DGUV V3 ersetzt nicht die BetrSichV und umgekehrt

Hinweis: Für öffentlich-rechtliche Unternehmen (Behörden, Schulen, Kommunen) gilt inhaltlich identisch die DGUV Vorschrift 4.

Was muss geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet grundlegend zwischen zwei Kategorien elektrischer Einrichtungen:

KategorieDefinitionBeispiele
Ortsfeste elektrische Anlagen und BetriebsmittelFest angebrachte oder so schwere Betriebsmittel, dass sie nicht leicht bewegt werden könnenSteckdosen, Verteilertafeln, ortsfeste Maschinen, Leuchten, Klimaanlagen
Ortsveränderliche elektrische BetriebsmittelBetriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von Platz zu Platz gebracht werden könnenLaptops, Drucker, Kaffeemaschinen, Tischlampen, Akkuschrauber, Verlängerungskabel, Handbohrmaschinen
Stationäre AnlagenMit ihrer Umgebung fest verbundenGebäudeinstallationen, Baustellenwagen, Container
Nichtstationäre AnlagenWerden nach dem Einsatz abgebaut und am neuen Ort wieder aufgebautBau- und Montagestellen, fliegende Bauten, Veranstaltungstechnik

Prüffristen: Tabellen 1A, 1B und 1C im Überblick

Die Prüffristen sind in den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 in drei Tabellen geregelt. Sie sind Richtwerte, keine starren Fristen: Fristen müssen so bemessen sein, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Liegt die Fehlerquote bei einer Prüfserie unter 2 %, gilt die Frist als ausreichend.

Tabelle 1A: Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Art der Anlage / des BetriebsmittelsRichtwert Prüffrist
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel allgemein4 Jahre
Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art (z. B. Feuchträume, medizinische Bereiche)1 Jahr

Ausnahme: Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel gelten als ausreichend geprüft, wenn sie von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden – d. h. kontinuierlich durch messtechnische Maßnahmen im Betrieb.

Tabelle 1B: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Einsatzbereich / BetriebsartRichtwert Prüffrist
Büro, Verwaltung (geringe Beanspruchung)2 Jahre
Produktion, Handwerk, Werkstatt (normale Beanspruchung)1 Jahr
Rauere Einsatzbedingungen (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Beanspruchung)6 Monate
Baustellen und Montagestellen3 Monate

Tabelle 1C: Schutz- und Hilfsmittel, PSA für Elektroarbeiten

Art des Schutz-/HilfsmittelsPrüffrist
Isolierende Schutzausrüstungen (Handschuhe, Matten, Stangen)6 Monate bis 1 Jahr (je nach Art)
Spannungsprüfer, Messgeräte1 Jahr

Wichtig: Prüffristen sind keine „Wunschfristen“ – sie müssen aus einer Gefährdungsbeurteilung hergeleitet und dokumentiert werden. Abweichungen von den Richtwerten sind zu begründen.

Wer darf prüfen? Elektrofachkraft, EUP und EFKffT

Die DGUV Vorschrift 3 kennt drei Qualifikationsstufen für die Prüftätigkeit:

QualifikationAnforderungenPrüfbefugnis
Elektrofachkraft (EFK)Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (Elektromeister, Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektroingenieur) oder mehrjährige Praxis in Theorie und Praxis, nachgewiesen durch eine EFKAlle Prüfungen; trägt die Verantwortung für alle Prüfungen
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)Durch eine EFK über Aufgaben und Gefahren unterrichtet; keine elektrotechnische Ausbildung erforderlichSichtprüfung und Messung ortsveränderlicher Betriebsmittel mit geeigneten Mess-/Prüfgeräten – nur unter Leitung und Aufsicht einer EFK
EFK für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)Ausbildung in Theorie und Praxis für spezifische, gleichartige Tätigkeiten; vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegtNur für die konkret festgelegten, gleichartigen Prüftätigkeiten; kein allgemeiner Nachweis der EFK-Qualifikation

Der Nachweis der EFK-Qualifikation ist zu dokumentieren. Stehen geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch EUP unter Leitung und Aufsicht einer EFK Messungen durchführen – die Verantwortung für die Prüfbewertung verbleibt bei der EFK.

Prüfablauf: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung

Jede DGUV-V3-Prüfung folgt einem dreiteiligen Ablauf:

  1. Sichtprüfung: Äußere Kontrolle auf Beschädigungen, fehlerhafte Anschlüsse, unzulässige Reparaturen, Kennzeichnungsfehler
  2. Messtechnische Prüfung: Isolationswiderstandsmessung, Schutzleiterprüfung, Schleifenimpedanzmessung, ggf. Differenzstrommessung – nach DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel) und DIN VDE 0105-100 (elektrische Anlagen)
  3. Funktionsprüfung: Überprüfung, ob das Betriebsmittel oder die Anlage ordnungsgemäß funktioniert

Für neu angeschaffte, betriebsfertig installierte Betriebsmittel genügt die Konformitätserklärung des Herstellers als Nachweis für die Erstinbetriebnahme – eine eigene Eingangsprüfung ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.

Das DGUV V3 Prüfprotokoll: Pflichtinhalt

Das Prüfprotokoll ist der zentrale Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörden und Versicherungen. Es muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Pflichtinhalt:

  • Eindeutige Identifikation des Betriebsmittels oder der Anlage (Inventarnummer, Seriennummer, Standort)
  • Prüfdatum
  • Art und Bezeichnung des verwendeten Prüfgeräts
  • Messergebnisse (Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung, weitere Messungen)
  • Bewertung: bestanden / nicht bestanden
  • Festgestellte Mängel und eingeleitete Maßnahmen
  • Name und Qualifikation der Prüfperson
  • Datum der nächsten Prüfung

Prüfplaketten: Das generelle Anbringen von Prüfplaketten ist in der DGUV Vorschrift 3 selbst nicht vorgeschrieben. Die BetrSichV (§ 14 Abs. 7) verlangt jedoch für ortsveränderliche Betriebsmittel, die an wechselnden Orten betrieben werden, einen Nachweis über die erfolgte Prüfung am Einsatzort – eine Prüfplakette ist dafür eine übliche und anerkannte Lösung.

Mängel: Pflichten bei fehlerhaften Betriebsmitteln

Wird bei einem elektrischen Betriebsmittel oder einer Anlage ein Mangel festgestellt, gilt nach § 5 DGUV Vorschrift 3:

  1. Der Mangel ist unverzüglich zu beheben
  2. Solange eine dringende Gefahr besteht, darf das Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden
  3. Beschäftigte, die einen Defekt bemerken, sind verpflichtet, diesen dem Vorgesetzten zu melden (§ 16 DGUV Vorschrift 1)

Typische Mängel, die zum sofortigen Betriebsverbot führen: beschädigte Kabelisolierung, gebrochene Stecker, fehlende Schutzleiterverbindung, Gehäusedefekte an Betriebsmitteln der Schutzklasse I.

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 3 (FAQ)

Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für Büros?

Ja, uneingeschränkt. Auch im Büro sind alle elektrischen Betriebsmittel prüfpflichtig – PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Tischlampen und Verlängerungskabel. Der Unterschied liegt in der Prüffrist: Im Büro gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel in der Regel ein Richtwert von 2 Jahren (statt 6 Monaten auf der Baustelle).

Was ist der Unterschied zwischen BGV A3 und DGUV Vorschrift 3?

Keiner inhaltlicher Natur – es handelt sich um dieselbe Vorschrift unter verschiedenen Bezeichnungen. Die Umbenennung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 erfolgte 2014 rein aus Gründen der Vereinheitlichung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks. Prüffristen, Qualifikationsanforderungen und Pflichten sind identisch geblieben.

Darf ein Elektriker aus dem Haus die Prüfung durchführen?

Ja, wenn er die Qualifikation als Elektrofachkraft (EFK) nachweisen kann. Das ist bei einem ausgebildeten Elektriker (Elektromeister, Elektrogeselle) in der Regel der Fall. Wichtig: Für die Prüfung muss ein geeignetes Mess- und Prüfgerät (z. B. nach DIN VDE 0701-0702) zur Verfügung stehen, und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Was passiert, wenn die DGUV V3 Prüfung versäumt wird?

Die Nichterfüllung der Prüfpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern führen. Schwerwiegender: Im Schadensfall bei einem Elektrounfall haftet der Arbeitgeber zivilrechtlich unbegrenzt. Die Berufsgenossenschaft kann zudem Regress nehmen, wenn die Prüfpflicht nachweislich vernachlässigt wurde. Versicherungsschutz kann entfallen.

Müssen auch Privatgeräte der Mitarbeiter im Büro geprüft werden?

Ja, wenn der Arbeitgeber ihren Einsatz am Arbeitsplatz duldet oder genehmigt. Sobald ein privates Gerät betrieblich genutzt wird, fällt es unter die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Empfehlung: Klare Regelung per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsanweisung, welche Privatgeräte zugelassen sind und wer die Prüfung veranlasst.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Fachberatung. Bei konkreten Fragen zu Prüffristen oder Qualifikationsanforderungen empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer akkreditierten Elektrofachkraft.