Bußgeldrechner Arbeitsschutz

Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können teuer werden – die Bußgelder reichen je nach Regelwerk und Schwere des Verstoßes von wenigen tausend Euro bis zu 30.000 Euro pro Einzelfall. Bei vorsätzlichen Verstößen mit Gefährdung von Leib und Leben ist zusätzlich eine Freiheitsstrafe möglich.

Mit dem folgenden Bußgeldrechner erhalten Sie für sechs zentrale Regelwerke des deutschen Arbeitsschutzrechts auf einen Blick eine Einschätzung des möglichen Bußgeldrahmens – inklusive der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Möglicher Bußgeldrahmen

Mehr zu diesem Regelwerk

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Berücksichtigung des Einzelfalls. Die tatsächliche Bußgeldhöhe legt die zuständige Behörde nach Schwere, Wiederholung und Vorsatz fest. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie wird die Höhe eines Bußgelds im Einzelfall festgelegt?

Die im Rechner angezeigten Werte sind gesetzliche Höchstgrenzen – die zuständige Aufsichtsbehörde legt die tatsächliche Bußgeldhöhe innerhalb dieses Rahmens fest. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Schwere des Verstoßes: Wie konkret war die Gefährdung für Beschäftigte?
  • Verschuldensgrad: Vorsatz wird deutlich strenger geahndet als Fahrlässigkeit
  • Wiederholung: Wurde bereits zuvor wegen desselben Sachverhalts ermittelt?
  • Wirtschaftliche Verhältnisse: Die Leistungsfähigkeit des Betriebs kann berücksichtigt werden
  • Kooperation: Wurde der Mangel nach Hinweis umgehend behoben?

Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann die Behörde zusätzlich eine Betriebsuntersagung aussprechen oder den Sachverhalt zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abgeben.

Die sechs Regelwerke im Überblick

RegelwerkBußgeldrahmenDetailseite
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Bis 25.000 €Gefährdungsbeurteilung
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Bis 30.000 €Pausen und Ruhezeit
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Bis 20.000 €Gefahrstoffverordnung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Bis 30.000 €Betriebssicherheitsverordnung
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)Bis 10.000 €PSA-Benutzungsverordnung
Mutterschutzgesetz (MuSchG)Bis 30.000 €Mutterschutzgesetz

Wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Die meisten Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz jedoch eine Straftat vor:

  • § 26 ArbSchG: Vorsätzlicher Verstoß mit Gefährdung von Leib und Leben eines Beschäftigten – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • § 27 GefStoffV: Bestimmte vorsätzliche Verstöße im Zusammenhang mit krebserzeugenden Stoffen (CMR Kat. 1A/1B)
  • § 33 MuSchG: Vorsätzliche Beschäftigung während der absoluten Schutzfrist mit Gesundheitsgefährdung – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Zusätzlich zur straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfolgung haftet der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall in der Regel auch zivilrechtlich – diese Haftung ist nicht auf die genannten Bußgeldhöchstgrenzen begrenzt.

Häufige Fragen zum Bußgeldrechner Arbeitsschutz (FAQ)

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde?

Nach § 25 ArbSchG droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro, wenn keine oder keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Bei Verstößen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen kann das Bußgeld nach § 26 GefStoffV bis zu 20.000 Euro betragen.

Welche Bußgelder drohen nach dem Arbeitszeitgesetz?

Verstöße gegen Pausenpflichten oder die Ruhezeit von 11 Stunden nach §§ 4 und 5 ArbZG können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Wird die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verletzt, drohen nach § 22 ArbZG bis zu 30.000 Euro.

Was ist das höchste Bußgeld im deutschen Arbeitsschutzrecht?

Zu den höchsten Bußgeldern zählen Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz während der absoluten Schutzfrist (bis 30.000 Euro nach § 32 MuSchG) und der Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen ohne erforderliche Erlaubnis nach § 18 BetrSichV (bis 30.000 Euro). Bei vorsätzlichen Verstößen mit Gefährdung von Leib und Leben ist zusätzlich eine Freiheitsstrafe möglich.

Wer legt die genaue Höhe eines Bußgelds im Einzelfall fest?

Die zuständige Aufsichtsbehörde legt die konkrete Bußgeldhöhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest. Berücksichtigt werden dabei die Schwere des Verstoßes, eventuelle Wiederholungen, der Verschuldensgrad sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag und im Bußgeldrechner erfolgen ohne Gewähr und ohne Berücksichtigung des Einzelfalls. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Bußgeldhöhe legt die zuständige Behörde im jeweiligen Einzelfall fest.