ATEX Directive

Die ATEX-Richtlinie ist das zentrale europäische Regelwerk für den Explosionsschutz. ATEX steht für das französische ATmosphères EXplosibles – zu Deutsch: explosionsfähige Atmosphären. Sie umfasst zwei EU-Richtlinien, die zusammen den gesamten Bereich abdecken: die Produktrichtlinie 2014/34/EU (für Hersteller und Inverkehrbringer) und die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (für Arbeitgeber und Betreiber).

Eine explosionsgefährdete Atmosphäre entsteht, wenn sich brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube mit Luft in einem Verhältnis mischen, das unter bestimmten Bedingungen zur Zündung führen kann. Typische Einsatzbereiche: petrochemische Anlagen, Mühlen und Silos, Offshore-Plattformen, Bergwerke und Minen, Lackieranlagen sowie die Lebensmittelverarbeitung.

Die zwei ATEX-Richtlinien: Produkt und Betrieb

ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114)

Die Richtlinie 2014/34/EU gilt seit dem 20. April 2016 und löste die Vorgängerrichtlinie 94/9/EG ab. Sie richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Ihr Ziel: einheitliche Anforderungen an Konstruktion, Sicherheit und Konformitätsbewertung für den gesamten europäischen Binnenmarkt.

In Deutschland wurde die Richtlinie 1:1 durch die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV – Explosionsschutzprodukteverordnung) in nationales Recht umgesetzt.

Die Richtlinie erfasst:

  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die außerhalb des Ex-Bereichs eingesetzt werden, aber für den sicheren Betrieb von Ex-Geräten erforderlich sind
  • Komponenten zum Einbau in diese Geräte und Schutzsysteme

Nicht erfasst sind u. a. medizinische Geräte, Geräte für private Haushalte (sofern kein Ex-Risiko), Transportmittel für Güter auf öffentlichen Verkehrswegen sowie Geräte, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch Sprengstoffe oder chemisch instabile Substanzen entsteht.

ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137)

Die Betriebsrichtlinie richtet sich an Arbeitgeber und Betreiber. Sie legt Mindestanforderungen für den Schutz von Arbeitnehmern fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind. Kernpflichten sind:

  • Ermittlung und Bewertung von Explosionsgefährdungen
  • Einteilung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche in Ex-Zonen
  • Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
  • Bereitstellung geeigneter, nach Gerätekategorie passender Betriebsmittel

In Deutschland ist die Betriebsrichtlinie über die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2152 ff.) umgesetzt. Zuständig auf EU-Ebene ist die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

Ex-Zonen: Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche

Arbeitgeber sind verpflichtet, explosionsgefährdete Bereiche nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer gefährlichen Atmosphäre in Zonen einzuteilen. Die Zonen werden getrennt nach Gasen/Dämpfen/Nebeln und Stäuben definiert:

ZoneMediumBeschreibung
Zone 0Gas/Dampf/NebelExplosionsfähige Atmosphäre ständig oder über lange Zeiträume vorhanden
Zone 1Gas/Dampf/NebelGelegentliches Auftreten im Normalbetrieb zu erwarten
Zone 2Gas/Dampf/NebelAuftreten im Normalbetrieb nicht zu erwarten; wenn, dann nur kurzzeitig
Zone 20StaubExplosionsfähige Staubatmosphäre ständig oder über lange Zeiträume vorhanden
Zone 21StaubGelegentliches Auftreten im Normalbetrieb zu erwarten
Zone 22StaubAuftreten im Normalbetrieb nicht zu erwarten; wenn, dann nur kurzzeitig

Für Untertagebereiche (Bergbau, Grubengas/Staub) gelten separate Einstufungen (M1/M2). Die Zoneneinteilung ist im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren und zu kennzeichnen. Grundlage sind die Normen EN/IEC 60079-10-1 (Gase) und EN/IEC 60079-10-2 (Stäube) sowie TRBS 2152.

Gerätekategorien nach 2014/34/EU

Die Produktrichtlinie teilt Geräte in Gerätegruppen und Kategorien ein. Die Kategorie bestimmt das erforderliche Schutzniveau und das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren:

GruppeKategorieEinsatzbereich (Zone)Schutzniveau
Gruppe I
(Untertagebau)
M1Betrieb auch in Ex-AtmosphäreSehr hohes Schutzniveau; sicher bei zwei unabhängigen Fehlern
M2Abschaltung bei Ex-AtmosphäreHohes Schutzniveau; selbstständige Abschaltung bei Gefahr
Gruppe II
(Oberirdisch)
Kategorie 1Zone 0 / Zone 20Sehr hohes Schutzniveau; sicher bei zwei unabhängigen Fehlern
Kategorie 2Zone 1 / Zone 21Hohes Schutzniveau; sicher bei einem Fehler
Kategorie 3Zone 2 / Zone 22Normales Schutzniveau; sicher im Normalbetrieb

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Bevor ein ATEX-Produkt in Verkehr gebracht werden darf, muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU durchführen. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von der Gerätekategorie ab:

  • Kategorien 1 und M1: Zwingend Einbeziehung einer benannten Stelle (Notified Body) – z. B. für EU-Baumusterprüfung oder Qualitätssicherung
  • Kategorie 2 (elektrisch): EU-Baumusterprüfung durch benannte Stelle erforderlich
  • Kategorie 2 (nicht-elektrisch) und Kategorie 3: Interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller möglich

Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung muss der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Das Produkt erhält die CE-Kennzeichnung sowie – bei Einbeziehung einer benannten Stelle – deren vierstellige Kennnummer. Hinzu kommt das spezifische Ex-Kennzeichen mit Angabe von Gerätegruppe, Kategorie, Schutzprinzip, Gas-/Staubgruppe und Temperaturklasse.

Wichtig: Komponenten erhalten keine CE-Kennzeichnung, aber eine eigene ATEX-spezifische Kennzeichnung und eine Bescheinigung.

ATEX in Deutschland: 11. ProdSV und GefStoffV

In Deutschland wird das ATEX-Recht durch zwei parallele Regelwerke abgedeckt:

  • 11. ProdSV (Explosionsschutzprodukteverordnung): Umsetzung der Produktrichtlinie 2014/34/EU – regelt Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern beim Inverkehrbringen
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) i. V. m. TRBS 2152: Umsetzung der Betriebsrichtlinie 1999/92/EG – regelt Arbeitgeberpflichten beim Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die zuständige nationale Behörde für Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Fachlich begleitet wird die Normung u. a. durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die als benannte Stelle und Konformitätsbewertungsstelle für den Bereich Explosionsschutz zugelassen ist.

ATEX-Leitfaden: Aktuelle Ausgabe 2024

Die EU-Kommission veröffentlicht zur 2014/34/EU einen nicht rechtsverbindlichen Leitfaden als Auslegungshilfe für Hersteller, benannte Stellen und Marktüberwachungsbehörden. Der Leitfaden klärt u. a.:

  • Welche Produkte unter die Richtlinie fallen, auch nach Reparatur oder Umrüstung
  • Rolle und Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern
  • Die sieben Module zur Konformitätsbewertung (Anhänge III–IX)
  • Anforderungen an Kennzeichnung und technische Dokumentation

Aktuell gültig ist die 5. englischsprachige Ausgabe (2024). Die deutschsprachige Fassung liegt in der 4. Ausgabe (2022) vor. Beide sind auf den Seiten der EU-Kommission abrufbar. Hinweis: Der Leitfaden ist eine Orientierungshilfe – rechtsverbindlich ist ausschließlich der Text der Richtlinie selbst.

ATEX-Leitfaden und Dokumente der EU-Kommission

Zuständigkeiten: Wer setzt die ATEX-Richtlinie um?

Die Richtlinie wird auf mehreren Ebenen umgesetzt und überwacht:

  • EU-Kommission: Zuständig für die Produktrichtlinie über die Generaldirektion Binnenmarkt; für die Betriebsrichtlinie über die GD Beschäftigung, Soziales und Integration
  • Mitgliedstaaten: Verantwortlich für die nationale Umsetzung, die Benennung notifizierter Stellen und die Marktüberwachung
  • ATEX-Ausschuss und Arbeitsgruppen: Expertengremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft, Normungsorganisationen und benannten Stellen (ExNBG); zuständig für Auslegungsfragen und die laufende Überarbeitung der Leitlinien
  • Benannte Stellen (Notified Bodies): Akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstellen; in Deutschland z. B. PTB, BVS oder DEKRA

Bei produktspezifischen Fragen empfiehlt sich die Rücksprache mit der nationalen Kontaktstelle oder einer benannten Stelle, da nationale Rechtsvorschriften Hersteller und andere Wirtschaftsakteure unmittelbar betreffen können.

Häufige Fragen zur ATEX-Richtlinie (FAQ)

Gilt die ATEX-Richtlinie auch für nicht-elektrische Geräte?

Ja. Die Richtlinie 2014/34/EU erfasst ausdrücklich sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte (z. B. mechanische Pumpen, Getriebe, Werkzeuge), die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Was unterscheidet ATEX-Produktrichtlinie und ATEX-Betriebsrichtlinie?

Die Produktrichtlinie (2014/34/EU) regelt, welche Anforderungen ein Gerät beim Inverkehrbringen erfüllen muss – sie richtet sich an Hersteller. Die Betriebsrichtlinie (1999/92/EG) regelt den sicheren Betrieb am Arbeitsplatz – sie richtet sich an Arbeitgeber und Betreiber.

Müssen alte Geräte nach 94/9/EG nachzertifiziert werden?

Nein. Geräte, die bis zum 20. April 2016 nach der alten Richtlinie 94/9/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden. Bescheinigungen von notifizierten Stellen nach 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit im Rahmen der 11. ProdSV.

Was ist das Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument ist ein vom Arbeitgeber zu erstellendes Dokument gemäß 1999/92/EG (§ 6 GefStoffV). Es dokumentiert die ermittelten Gefährdungen, die Zoneneinteilung, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die verwendeten Betriebsmittel. Es muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.

Welche Kennzeichnung müssen ATEX-Geräte tragen?

ATEX-Geräte (außer Komponenten) tragen die CE-Kennzeichnung, das Ex-Kennzeichen (⑧ oder Hexagon mit Ex), die Kennnummer der benannten Stelle (sofern beteiligt) sowie Angaben zu Gerätegruppe, Kategorie, Schutzart, Gas-/Staubgruppe und Temperaturklasse bzw. -bereich.

Weitere Informationen zum ATEX-Explosionsschutz

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachkundige Beratung. Bei konkreten Fragen zur ATEX-Konformität empfiehlt sich die Rücksprache mit einer benannten Stelle oder einem auf Produktsicherheitsrecht spezialisierten Berater.