Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gelber Schein – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers rund um die Krankheit bzw. Krankmeldung

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

1. Krankmeldung vor Arbeitsbeginn

Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich vor Arbeitsbeginn krankmelden. Telefonisch oder per E-Mail ist ausreichend.

2. Wann muss die eAU vorliegen?

Spätestens am vierten Kalendertag muss die AU vorliegen. Arbeitgeber können eine AU auch ab dem ersten Tag verlangen.

  • Gesetzlich Versicherte: eAU wird digital vom Arzt an die Kasse gesendet, Arbeitgeber ruft sie ab.
  • Privat Versicherte: müssen weiterhin Papier-AU beim Arbeitgeber einreichen.

3. Was gilt bei Krankheit im Urlaub?

Unbedingt am Krankheitstag melden und Attest einreichen. Urlaubstage werden nur dann gutgeschrieben.

4. Bin ich ans Bett gefesselt?

Eine AU bedeutet nicht automatisch Bettruhe. Bewegung ist erlaubt, wenn sie der Genesung dient.

5. Regelmäßig krank – was nun?

Bei längeren Ausfällen kann eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein, z. B. bei über 6 Wochen Ausfall pro Jahr.

6. Kündigung wegen Krankheit – was tun?

Innerhalb von 3 Wochen Klage erheben. Gerichte urteilen häufig arbeitnehmerfreundlich.

eAU seit 2023: Was hat sich geändert?

Vor 2023Ab 2023 (gesetzlich versichert)
Papierform (Gelber Schein)Elektronische Übermittlung durch Arzt
Selbst beim Arbeitgeber einreichenArbeitgeber ruft eAU ab
Dreifach-AusfertigungKein Papier mehr nötig

FAQ zum Gelben Schein

  • Ab wann brauche ich eine AU? Spätestens ab dem 4. Kalendertag, früher bei entsprechender Arbeitgeberforderung.
  • Was tun ohne Hausarzttermin? Andere Praxis oder Notdienst aufsuchen. AU kann nicht beliebig rückwirkend erstellt werden.
  • Gilt eAU bei Minijobs? Ja, sofern gesetzlich versichert.

Kostenloser Download: Checkliste zur Krankmeldung (2025)



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