Gefährdungsbeurteilung – Anforderungen und Durchführung

Gefährdungsbeurteilung, was ist das genau?

Inhaltsverzeichnis

Beschäftigte und Angestellte haben durch den Arbeitsschutz in Deutschland ein Recht darauf, dass Sie angemessen vor Gefährdungen geschützt werden. Gefährdungsbeurteilungen können genau diese Gefährdungen offenlegen und Praxishilfen bzw. Handlungsanweisungen zur Arbeitsgestaltung und Sicherheit am Arbeitsplatz geben.
Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist nicht detailliert festgelegt. Es gibt lediglich Beispiele für Vorgehensweisen.
Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung nicht allein im Sinne des Arbeitnehmers, insbesondere der Arbeitgeber profitiert von der Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie klar definierter Betriebsanweisungen. Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung lassen sich Unfälle reduzieren, Störungen im Betriebsablauf minimieren sowie krankheits- bzw. unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitern vermeiden.

Gefährdungsbeurteilungen, wie werden Sie durchgeführt?

Wichtig ist es, potentielle Gefahrenbereiche im Betrieb auszumachen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen bzw. Handlungsbedarf zu erkennen. Hierbei gibt es einige Punkte, die es zu beachten gilt:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
  2. Ermitteln Sie potenzielle Gefährdungen
  3. Beurteilen Sie die möglichen Gefährdungen
  4. Schutzmaßnahmen erarbeiten und festlegen
  5. Die Erkenntnisse in Maßnahmen formulieren und durchführen
  6. Die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen
  7. Wichtig: dokumentieren Sie die Schritte der Gefährdungsbeurteilung und legen Sie einen Prozess zur Fortführung bzw. Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung fest.

Wann muss ich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Da eine Beurteilung keine einmalige Sache sein soll, sondern vielmehr ein Prozess, sollte Sie Bestandteil einer fortlaufenden arbeitssicherheitstechnischen Überprüfung sein.

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte durchgeführt werden, wenn:

  • Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich einzelne Begebenheiten im Betrieb bzw. im Arbeitsablauf verändert haben
  • vor der Aufnahme einer Tätigkeit
  • wenn eine Rechtsvorschrift angepasst oder verändert wurde
  • bei Neuanschaffungen im Maschinenpark oder bei der Einführung neuer Arbeitsschritte
  • wenn sich ein Verfahren, die Arbeitsorganisation oder der Einsatz von Stoffen ändert
  • beim Auftreten eines Störfalls oder eines Arbeitsunfalls