Pflichten-Checkliste Arbeitsschutz (2026): Arbeitgeberpflichten DE/AT/CH

Ratgeber · Arbeitsschutz

Pflichten-Checkliste Arbeitsschutz (Stand 2026)

Diese Seite bietet eine vollständige, zitierfähige Übersicht der Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz. Sie dient als praxisnahe Orientierung für Unternehmen in Deutschland sowie als Vergleich für Österreich und die Schweiz.

DE / AT / CH Arbeitgeberpflichten Stand 2026

Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu gewährleisten. Diese Pflichten ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben und gelten unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.


Kurz-Check: Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.
  • Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip umsetzen (technisch → organisatorisch → persönlich).
  • Unterweisungen regelmäßig und anlassbezogen durchführen.
  • Dokumentation sicherstellen (Nachweis bei Audits & Kontrollen).
  • Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und kontinuierlich verbessern.

1. Grundpflichten des Arbeitgebers

  • ☐ Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten
  • ☐ Gefährdungen systematisch ermitteln und bewerten
  • ☐ Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen
  • ☐ Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen
  • ☐ Arbeitsschutz in alle betrieblichen Prozesse integrieren

2. Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

  • ☐ Für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche durchgeführt
  • ☐ Physische Gefährdungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Maschinen) berücksichtigt
  • ☐ Psychische Belastungen bewertet
  • ☐ Maßnahmen festgelegt und dokumentiert
  • ☐ Wirksamkeit regelmäßig überprüft
  • ☐ Aktualisierung bei Änderungen von Prozessen oder Arbeitsmitteln

3. Technische Schutzmaßnahmen

  • ☐ Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel sicher gestaltet
  • ☐ Schutzvorrichtungen und Not-Aus-Einrichtungen funktionsfähig
  • ☐ Gefahrstoffe minimiert oder ersetzt
  • ☐ Lärm, Vibrationen und Strahlung reduziert
  • ☐ Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung umgesetzt

4. Organisatorische Maßnahmen

  • ☐ Sichere Arbeitsabläufe definiert
  • ☐ Zutritts- und Zugangsregelungen festgelegt
  • ☐ Wartungs- und Prüfintervalle bestimmt
  • ☐ Notfall- und Evakuierungspläne vorhanden
  • ☐ Fremdfirmenmanagement geregelt

5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • ☐ Geeignete PSA ausgewählt und kostenfrei bereitgestellt
  • ☐ Tragepflicht verbindlich geregelt
  • ☐ Beschäftigte im Umgang mit PSA unterwiesen
  • ☐ Regelmäßige Prüfung und rechtzeitiger Ersatz

Hinweis: PSA ist nachrangig und ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen.

6. Unterweisung der Beschäftigten

  • ☐ Unterweisung bei Einstellung und Tätigkeitswechsel
  • ☐ Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen
  • ☐ Anlassbezogene Unterweisung bei Änderungen
  • ☐ Verständlich, tätigkeitsbezogen und dokumentiert

7. Arbeitsmedizin & Prävention

  • ☐ Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten
  • ☐ Vorsorge bei besonderen Gefährdungen organisiert
  • ☐ Präventive Maßnahmen abgeleitet

8. Sicherheitskennzeichnung & Rettung

  • ☐ Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vorhanden
  • ☐ Flucht- und Rettungswege eindeutig gekennzeichnet
  • ☐ Erste-Hilfe-Einrichtungen markiert
  • ☐ Regelmäßige Kontrolle der Kennzeichnung

9. Dokumentationspflichten

  • ☐ Gefährdungsbeurteilungen dokumentiert
  • ☐ Unterweisungsnachweise geführt
  • ☐ Prüf- und Wartungsprotokolle vorhanden
  • ☐ Unfälle und Beinahe-Unfälle erfasst

10. DE / AT / CH – Überblick

  • Deutschland: ArbSchG, ArbStättV, ASR, DGUV
  • Österreich: ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
  • Schweiz: UVG, VUV

Häufige Fehler in der Praxis

  • ❌ Veraltete oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen
  • ❌ Maßnahmen ohne Wirksamkeitskontrolle
  • ❌ Unterweisungen ohne Dokumentation
  • ❌ PSA als Ersatz für technische Maßnahmen

FAQ – Arbeitsschutzpflichten

Gilt die Gefährdungsbeurteilung für jeden Betrieb?
Ja. Sie ist unabhängig von Branche und Unternehmensgröße verpflichtend.

Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?
Regelmäßig und anlassbezogen – häufig mindestens einmal jährlich.

Ist diese Checkliste Rechtsberatung?
Nein. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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