ATEX Zonen – auch als Ex-Zonen bezeichnet – sind räumlich abgegrenzte Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Die Einteilung in Zonen ist eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers nach der ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG und der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie bildet die Grundlage dafür, welche Geräte, Betriebsmittel und Schutzmaßnahmen im jeweiligen Bereich zulässig sind.
Die Zoneneinteilung richtet sich nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre – nicht nach der Schwere einer möglichen Explosion. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln (Zonen 0, 1, 2) und Bereichen mit brennbaren Stäuben (Zonen 20, 21, 22).
ATEX Zonen im Überblick: Gas, Dampf und Nebel (Zone 0, 1, 2)
| Zone | Definition | Häufigkeit | Mind. Gerätekategorie |
|---|---|---|---|
| Zone 0 | Explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden | > 1.000 Std./Jahr | Kategorie 1G (EPL Ga) |
| Zone 1 | Explosionsfähige Atmosphäre bildet sich bei Normalbetrieb gelegentlich | 10–1.000 Std./Jahr | Kategorie 2G (EPL Gb) |
| Zone 2 | Explosionsfähige Atmosphäre tritt bei Normalbetrieb nicht oder nur kurzzeitig auf | < 10 Std./Jahr | Kategorie 3G (EPL Gc) |
Hinweis: Geräte einer höheren Kategorie dürfen immer in einer Zone mit geringerem Gefährdungsgrad eingesetzt werden. Ein Kategorie-1-Gerät (Zone 0) ist also auch in Zone 1 oder Zone 2 zulässig – nicht jedoch umgekehrt.
ATEX Zonen für Stäube: Zone 20, 21 und 22
Brennbare Stäube – z. B. Holzstaub, Getreidemehl, Kunststoffpulver oder Kohlestaub – können ebenso explosionsfähige Atmosphären bilden wie Gase. Die Staubzonen folgen dem gleichen Einteilungsprinzip wie die Gaszonen, tragen jedoch zweistellige Nummern:
| Zone | Definition | Häufigkeit | Mind. Gerätekategorie |
|---|---|---|---|
| Zone 20 | Explosionsfähige Staubatmosphäre (Staubwolke) ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden | > 1.000 Std./Jahr | Kategorie 1D (EPL Da) |
| Zone 21 | Staubwolke bildet sich bei Normalbetrieb gelegentlich | 10–1.000 Std./Jahr | Kategorie 2D (EPL Db) |
| Zone 22 | Staubwolke tritt bei Normalbetrieb nicht oder nur kurzzeitig auf; Staubablagerungen möglich | < 10 Std./Jahr | Kategorie 3D (EPL Dc) |
Wichtig bei Staub: Auch Staubablagerungen auf Oberflächen (keine schwebende Wolke) können zündfähig sein und müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die maximale Oberflächentemperatur des eingesetzten Geräts darf die Zündtemperatur der jeweiligen Staubschicht nicht erreichen.
Equipment Protection Level (EPL): das Schutzniveau im Kennzeichnungssystem
Neben der Gerätekategorie findet sich in der Kennzeichnung von ATEX-Geräten zunehmend das sogenannte Equipment Protection Level (EPL), das aus den internationalen IEC-Normen (IEC 60079-0 ff.) stammt und mit den ATEX-Kategorien korrespondiert:
| EPL | ATEX-Kategorie | Einsetzbar in Zone |
|---|---|---|
| Ga | 1G | 0, 1, 2 |
| Gb | 2G | 1, 2 |
| Gc | 3G | 2 |
| Da | 1D | 20, 21, 22 |
| Db | 2D | 21, 22 |
| Dc | 3D | 22 |
| Ma | M1 | Untertagebau (Betrieb auch in Ex-Atmosphäre) |
| Mb | M2 | Untertagebau (Abschaltung bei Ex-Atmosphäre) |
Praxisbeispiele: Wo kommen welche ATEX Zonen vor?
Die Zoneneinteilung hängt immer vom konkreten Betrieb, den verwendeten Stoffen und den Lüftungsverhältnissen ab. Die folgenden Beispiele geben eine typische Orientierung:
Tankanlagen und Raffinerien
- Zone 0: Inneres von Tanks, Behältern und Rohren mit brennbaren Flüssigkeiten
- Zone 1: Unmittelbarer Bereich um Befüll- und Entlüftungsöffnungen, undichte Pumpen oder Stopfbuchsen
- Zone 2: Weiterer Umgebungsbereich der Anlage, in dem eine Gasausbreitung im Störfall möglich ist
Lackierereien und Beschichtungsanlagen
- Zone 1: Innenraum der Lackierkabine während des Betriebs
- Zone 2: Vor- und Nachbereiche der Kabine, Spülzonen, Trockenbereiche mit lösemittelhaltiger Atmosphäre
Mühlen, Silos und Getreideverarbeitung
- Zone 20: Innenraum von Mühlen, Silos und Trocknern während des Betriebs
- Zone 21: Befüll- und Entleeröffnungen von Silos, Bereich von Entstaubungsanlagen
- Zone 22: Außenbereich in der Nähe staubhaltiger Anlagen, wenn Staub durch Undichtigkeiten austreten kann
Brauereien und Lebensmittelindustrie
- Zone 1 / Zone 21: Bereiche mit Mehl-, Zucker- oder Malzstaub; Gärkeller mit CO₂/Alkoholdämpfen
Bergbau und Untertagebau
- Statt der Zonen 0–22 gelten hier die Gerätekategorien M1 und M2 für grubengas- und staubgefährdete Bereiche unter Tage.
Pflichten des Arbeitgebers: Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument
Die Zoneneinteilung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht. § 6 Abs. 9 GefStoffV verpflichtet jeden Arbeitgeber, der Gefahrstoffe einsetzt, aus denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen – bevor die Arbeit aufgenommen wird.
Das Explosionsschutzdokument muss mindestens enthalten:
- Identifizierung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
- Einteilung der gefährdeten Bereiche in Zonen
- Angabe der eingesetzten Geräte und Betriebsmittel mit ihrer Kategorie
- Getroffene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (primär, sekundär, tertiär)
- Regelungen für Fremdfirmen und Koordinationspflichten
- Konzept für wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen (nach TRBS 1201 Teil 1)
Das Dokument ist bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz, an Arbeitsmitteln oder Verfahren zu aktualisieren. Die drei Schutzstufen des Explosionsschutzes sind dabei in dieser Reihenfolge zu prüfen:
- Primärer Explosionsschutz: Vermeidung der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre (z. B. Ersatz brennbarer durch nicht brennbare Stoffe, Inertisierung, Lüftung)
- Sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung wirksamer Zündquellen (z. B. Ex-geschützte Geräte, Erdung gegen elektrostatische Aufladung)
- Tertiärer Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion (z. B. Druckentlastung, Explosionsunterdrückung, konstruktive Maßnahmen)
Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche (ab Zone 1/21 aufwärts) müssen gemäß § 6 Abs. 9 GefStoffV mit dem Warnzeichen „Ex“ (gelbes Dreieck mit schwarzem Ex-Symbol und schwarzer Umrandung) gekennzeichnet werden. Dieses Zeichen entspricht dem Schild W021 nach ISO 7010.
Die Kennzeichnung ist an allen Zugängen zu explosionsgefährdeten Bereichen anzubringen. Zone 0 und Zone 20 liegen in der Regel innerhalb geschlossener Anlagen und sind daher oft nicht separat zugänglich – die Kennzeichnung erfolgt dann an den Öffnungen oder Zugangsstellen des Behälters oder der Anlage.
Geräte, die in Ex-Zonen eingesetzt werden, tragen ihrerseits das Ex-Kennzeichen auf dem Typenschild: Das hexagonale Ex-Symbol sowie Angaben zu Gerätegruppe, Kategorie, EPL, Zündschutzart, Gas-/Staubgruppe und Temperaturklasse bzw. maximaler Oberflächentemperatur.
Typische Fehler bei der Zoneneinteilung
- Falsche Zonenzuordnung: Einsatz von Kategorie-3-Geräten (Zone 2) in tatsächlich als Zone 1 einzustufenden Bereichen – häufig bei underschätzter Leckagerate
- Staubablagerungen ignoriert: Staubschichten auf Geräteoberflächen gelten als eigenständige Zündgefahr und müssen bei der Zonenbeurteilung berücksichtigt werden
- Zonendokument nicht aktuell: Nach Umbau, Prozessänderung oder Stoffwechsel wird das Explosionsschutzdokument nicht angepasst
- Hybride Gemische übersehen: Wenn gleichzeitig brennbare Gase und Stäube auftreten können, sind beide Zoneneinteilungen und ggf. zwei Kennzeichnungen am Gerät erforderlich
- Elektrostatik unterschätzt: Ungeeignete Arbeitskleidung, nicht geerdete Behälter oder Schüttguttransport ohne antistatische Maßnahmen können wirksame Zündquellen darstellen
Häufige Fragen zu ATEX Zonen (FAQ)
Wer ist für die Zoneneinteilung zuständig?
Der Arbeitgeber bzw. Betreiber der Anlage ist verantwortlich. Die Zoneneinteilung muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die die eingesetzten Stoffe, die Anlage und die Betriebsbedingungen kennen. Rechtliche Grundlage ist § 6 GefStoffV in Verbindung mit der ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Als technische Grundlagen dienen die Normen EN/IEC 60079-10-1 (Gase) und EN/IEC 60079-10-2 (Stäube) sowie TRBS 2152.
Kann Zone 0 auch außerhalb von Behältern vorkommen?
Selten, aber möglich – etwa in schlecht belüfteten Gruben oder Kanälen, in die brennbare Gase dauerhaft einströmen. In der Praxis liegt Zone 0 jedoch fast ausschließlich im Inneren von Tanks, Rohrleitungen und Reaktionsgefäßen vor.
Was gilt in Bereichen, die nicht eingeteilt wurden?
Bereiche, in denen keine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, sind keine Ex-Zonen. Für Geräte in diesen Bereichen gelten keine ATEX-spezifischen Anforderungen. Dies muss im Explosionsschutzdokument nachvollziehbar begründet sein.
Gilt die Zoneneinteilung auch für Fremdunternehmen?
Ja. Der Auftraggeber muss Fremdfirmen über die bestehende Zoneneinteilung informieren und sicherstellen, dass deren Mitarbeiter und Arbeitsmittel den Anforderungen der jeweiligen Zone entsprechen. Koordinationspflichten sind im Explosionsschutzdokument zu regeln.
Wie oft müssen Ex-Zonen überprüft werden?
Es gibt keine starren Fristen – die Überprüfung ist anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen (Verfahren, Stoffe, Anlagenstruktur) sowie im Rahmen der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wiederkehrende Prüfungen der Betriebsmittel in Ex-Zonen erfolgen nach TRBS 1201 Teil 1 durch befähigte Personen.
Weitere Informationen zum ATEX-Explosionsschutz
- ATEX Explosionsschutz – Übersicht
- ATEX Richtlinie 2014/34/EU und 1999/92/EG
- ATEX Zertifikat und Zulassung
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine fachkundige Beratung. Die Zoneneinteilung im konkreten Betrieb erfordert eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch qualifizierte Fachpersonen.