Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – früher als BGV A3 bekannt, davor als BGV A2 und VBG 4 – ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Umgang mit Elektrizität im Betrieb. Sie gilt für alle Unternehmen, die elektrische Anlagen betreiben oder ihren Beschäftigten elektrische Betriebsmittel zur Verfügung stellen – also praktisch für jeden Arbeitgeber.
Kernanforderung: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen durch eine Elektrofachkraft (EFK) errichtet, geändert, instandgehalten und in festgelegten Prüffristen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Vernachlässigung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Schadensfall zur unbegrenzten zivilrechtlichen Haftung führen.
Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zur BetrSichV
Die DGUV Vorschrift 3 ist berufsgenossenschaftliches Recht (Unfallversicherungsrecht nach SGB VII) – sie gilt parallel zum staatlichen Arbeitsschutzrecht und ergänzt dieses:
| Kriterium | DGUV Vorschrift 3 | BetrSichV (staatl. Recht) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Berufsgenossenschaftliche UVV nach SGB VII | Staatliche Verordnung nach ArbSchG |
| Schutzziel | Schutz aller Personen (Beschäftigte, Besucher, Dritte) | Schutz der Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln |
| Geltungsbereich | Alle gewerblichen Anlagen; öffentliche Einrichtungen (DGUV V4) | Arbeitsmittel, die Arbeitgeber Beschäftigten zur Verfügung stellen |
| Prüffristen | Tabelle 1A/1B/1C in den Durchführungsanweisungen | Aus Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1201) |
| Verhältnis | Gelten nebeneinander – Einhaltung der DGUV V3 ersetzt nicht die BetrSichV und umgekehrt | |
Hinweis: Für öffentlich-rechtliche Unternehmen (Behörden, Schulen, Kommunen) gilt inhaltlich identisch die DGUV Vorschrift 4.
Was muss geprüft werden?
Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet grundlegend zwischen zwei Kategorien elektrischer Einrichtungen:
| Kategorie | Definition | Beispiele |
|---|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Fest angebrachte oder so schwere Betriebsmittel, dass sie nicht leicht bewegt werden können | Steckdosen, Verteilertafeln, ortsfeste Maschinen, Leuchten, Klimaanlagen |
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von Platz zu Platz gebracht werden können | Laptops, Drucker, Kaffeemaschinen, Tischlampen, Akkuschrauber, Verlängerungskabel, Handbohrmaschinen |
| Stationäre Anlagen | Mit ihrer Umgebung fest verbunden | Gebäudeinstallationen, Baustellenwagen, Container |
| Nichtstationäre Anlagen | Werden nach dem Einsatz abgebaut und am neuen Ort wieder aufgebaut | Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten, Veranstaltungstechnik |
Prüffristen: Tabellen 1A, 1B und 1C im Überblick
Die Prüffristen sind in den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 in drei Tabellen geregelt. Sie sind Richtwerte, keine starren Fristen: Fristen müssen so bemessen sein, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Liegt die Fehlerquote bei einer Prüfserie unter 2 %, gilt die Frist als ausreichend.
Tabelle 1A: Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Art der Anlage / des Betriebsmittels | Richtwert Prüffrist |
|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel allgemein | 4 Jahre |
| Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art (z. B. Feuchträume, medizinische Bereiche) | 1 Jahr |
Ausnahme: Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel gelten als ausreichend geprüft, wenn sie von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden – d. h. kontinuierlich durch messtechnische Maßnahmen im Betrieb.
Tabelle 1B: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
| Einsatzbereich / Betriebsart | Richtwert Prüffrist |
|---|---|
| Büro, Verwaltung (geringe Beanspruchung) | 2 Jahre |
| Produktion, Handwerk, Werkstatt (normale Beanspruchung) | 1 Jahr |
| Rauere Einsatzbedingungen (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Beanspruchung) | 6 Monate |
| Baustellen und Montagestellen | 3 Monate |
Tabelle 1C: Schutz- und Hilfsmittel, PSA für Elektroarbeiten
| Art des Schutz-/Hilfsmittels | Prüffrist |
|---|---|
| Isolierende Schutzausrüstungen (Handschuhe, Matten, Stangen) | 6 Monate bis 1 Jahr (je nach Art) |
| Spannungsprüfer, Messgeräte | 1 Jahr |
Wichtig: Prüffristen sind keine „Wunschfristen“ – sie müssen aus einer Gefährdungsbeurteilung hergeleitet und dokumentiert werden. Abweichungen von den Richtwerten sind zu begründen.
Wer darf prüfen? Elektrofachkraft, EUP und EFKffT
Die DGUV Vorschrift 3 kennt drei Qualifikationsstufen für die Prüftätigkeit:
| Qualifikation | Anforderungen | Prüfbefugnis |
|---|---|---|
| Elektrofachkraft (EFK) | Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (Elektromeister, Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektroingenieur) oder mehrjährige Praxis in Theorie und Praxis, nachgewiesen durch eine EFK | Alle Prüfungen; trägt die Verantwortung für alle Prüfungen |
| Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) | Durch eine EFK über Aufgaben und Gefahren unterrichtet; keine elektrotechnische Ausbildung erforderlich | Sichtprüfung und Messung ortsveränderlicher Betriebsmittel mit geeigneten Mess-/Prüfgeräten – nur unter Leitung und Aufsicht einer EFK |
| EFK für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) | Ausbildung in Theorie und Praxis für spezifische, gleichartige Tätigkeiten; vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt | Nur für die konkret festgelegten, gleichartigen Prüftätigkeiten; kein allgemeiner Nachweis der EFK-Qualifikation |
Der Nachweis der EFK-Qualifikation ist zu dokumentieren. Stehen geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch EUP unter Leitung und Aufsicht einer EFK Messungen durchführen – die Verantwortung für die Prüfbewertung verbleibt bei der EFK.
Prüfablauf: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung
Jede DGUV-V3-Prüfung folgt einem dreiteiligen Ablauf:
- Sichtprüfung: Äußere Kontrolle auf Beschädigungen, fehlerhafte Anschlüsse, unzulässige Reparaturen, Kennzeichnungsfehler
- Messtechnische Prüfung: Isolationswiderstandsmessung, Schutzleiterprüfung, Schleifenimpedanzmessung, ggf. Differenzstrommessung – nach DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel) und DIN VDE 0105-100 (elektrische Anlagen)
- Funktionsprüfung: Überprüfung, ob das Betriebsmittel oder die Anlage ordnungsgemäß funktioniert
Für neu angeschaffte, betriebsfertig installierte Betriebsmittel genügt die Konformitätserklärung des Herstellers als Nachweis für die Erstinbetriebnahme – eine eigene Eingangsprüfung ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Das DGUV V3 Prüfprotokoll: Pflichtinhalt
Das Prüfprotokoll ist der zentrale Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörden und Versicherungen. Es muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Pflichtinhalt:
- Eindeutige Identifikation des Betriebsmittels oder der Anlage (Inventarnummer, Seriennummer, Standort)
- Prüfdatum
- Art und Bezeichnung des verwendeten Prüfgeräts
- Messergebnisse (Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung, weitere Messungen)
- Bewertung: bestanden / nicht bestanden
- Festgestellte Mängel und eingeleitete Maßnahmen
- Name und Qualifikation der Prüfperson
- Datum der nächsten Prüfung
Prüfplaketten: Das generelle Anbringen von Prüfplaketten ist in der DGUV Vorschrift 3 selbst nicht vorgeschrieben. Die BetrSichV (§ 14 Abs. 7) verlangt jedoch für ortsveränderliche Betriebsmittel, die an wechselnden Orten betrieben werden, einen Nachweis über die erfolgte Prüfung am Einsatzort – eine Prüfplakette ist dafür eine übliche und anerkannte Lösung.
Mängel: Pflichten bei fehlerhaften Betriebsmitteln
Wird bei einem elektrischen Betriebsmittel oder einer Anlage ein Mangel festgestellt, gilt nach § 5 DGUV Vorschrift 3:
- Der Mangel ist unverzüglich zu beheben
- Solange eine dringende Gefahr besteht, darf das Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden
- Beschäftigte, die einen Defekt bemerken, sind verpflichtet, diesen dem Vorgesetzten zu melden (§ 16 DGUV Vorschrift 1)
Typische Mängel, die zum sofortigen Betriebsverbot führen: beschädigte Kabelisolierung, gebrochene Stecker, fehlende Schutzleiterverbindung, Gehäusedefekte an Betriebsmitteln der Schutzklasse I.
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 3 (FAQ)
Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für Büros?
Ja, uneingeschränkt. Auch im Büro sind alle elektrischen Betriebsmittel prüfpflichtig – PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Tischlampen und Verlängerungskabel. Der Unterschied liegt in der Prüffrist: Im Büro gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel in der Regel ein Richtwert von 2 Jahren (statt 6 Monaten auf der Baustelle).
Was ist der Unterschied zwischen BGV A3 und DGUV Vorschrift 3?
Keiner inhaltlicher Natur – es handelt sich um dieselbe Vorschrift unter verschiedenen Bezeichnungen. Die Umbenennung von BGV A3 zu DGUV Vorschrift 3 erfolgte 2014 rein aus Gründen der Vereinheitlichung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks. Prüffristen, Qualifikationsanforderungen und Pflichten sind identisch geblieben.
Darf ein Elektriker aus dem Haus die Prüfung durchführen?
Ja, wenn er die Qualifikation als Elektrofachkraft (EFK) nachweisen kann. Das ist bei einem ausgebildeten Elektriker (Elektromeister, Elektrogeselle) in der Regel der Fall. Wichtig: Für die Prüfung muss ein geeignetes Mess- und Prüfgerät (z. B. nach DIN VDE 0701-0702) zur Verfügung stehen, und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Was passiert, wenn die DGUV V3 Prüfung versäumt wird?
Die Nichterfüllung der Prüfpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern führen. Schwerwiegender: Im Schadensfall bei einem Elektrounfall haftet der Arbeitgeber zivilrechtlich unbegrenzt. Die Berufsgenossenschaft kann zudem Regress nehmen, wenn die Prüfpflicht nachweislich vernachlässigt wurde. Versicherungsschutz kann entfallen.
Müssen auch Privatgeräte der Mitarbeiter im Büro geprüft werden?
Ja, wenn der Arbeitgeber ihren Einsatz am Arbeitsplatz duldet oder genehmigt. Sobald ein privates Gerät betrieblich genutzt wird, fällt es unter die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Empfehlung: Klare Regelung per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsanweisung, welche Privatgeräte zugelassen sind und wer die Prüfung veranlasst.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 3 (Volltext + Durchführungsanweisungen, publikationen.dguv.de)
- DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen
- DGUV Information 203-072: Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen – Fachwissen für Prüfpersonen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 – Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Fachberatung. Bei konkreten Fragen zu Prüffristen oder Qualifikationsanforderungen empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer akkreditierten Elektrofachkraft.