Ein ATEX-Zertifikat ist das offizielle Dokument einer benannten Stelle (Notified Body), das bestätigt, dass ein Gerät, Schutzsystem oder eine Komponente die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllt. Es ist die Voraussetzung dafür, dass ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung und dem Ex-Kennzeichen versehen und in der EU in Verkehr gebracht werden darf.
Ob und welches Zertifizierungsverfahren erforderlich ist, hängt entscheidend von der Gerätekategorie ab. Nicht jedes ATEX-Produkt benötigt zwingend eine externe Prüfstelle – bei bestimmten Kategorien kann der Hersteller die Konformitätsbewertung eigenverantwortlich durchführen.
Konformitätsbewertungsverfahren: Welches Verfahren für welche Kategorie?
Die ATEX-Richtlinie schreibt in Artikel 13 sieben sogenannte Module (Anhänge III bis IX) vor. Je nach Gerätekategorie ist eine bestimmte Kombination dieser Module anzuwenden:
| Kategorie | Produkttyp | Pflichtmodule | Benannte Stelle erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Kat. 1 (Gr. II) Kat. M1 (Gr. I) | Elektrisch und nicht-elektrisch | Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul D (Qualitätssicherung Produktion) oder G (Einzelprüfung) | Ja – zwingend |
| Kat. 2 (Gr. II) | Elektrisch | Modul B + Modul C2/D/E/F (Qualitätssicherung Produkte) | Ja |
| Kat. 2 (Gr. II) Kat. M2 (Gr. I) | Nicht-elektrisch (ohne innere Verbrennung) | Modul A (Interne Fertigungskontrolle) + Unterlagen bei benannter Stelle hinterlegen | Hinterlegung erforderlich |
| Kat. 3 (Gr. II) | Elektrisch und nicht-elektrisch | Modul A (Interne Fertigungskontrolle) | Nein – Eigenverantwortung des Herstellers |
Der Kern jedes Verfahrens ist die technische Dokumentation. Sie muss alle relevanten Konstruktions- und Fertigungsunterlagen enthalten und nachweisen, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie erfüllt. Diese Unterlagen sind mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren.
Der Weg zum ATEX-Zertifikat: Schritt für Schritt
Für Geräte, bei denen eine benannte Stelle einzuschalten ist, läuft das Verfahren typischerweise in zwei Schritten ab:
- Schritt 1 – Produktprüfung (Modul B: EU-Baumusterprüfung): Die benannte Stelle prüft ein repräsentatives Muster des Produkts. Sie bewertet die Konstruktion, die technische Dokumentation und führt ggf. Laborprüfungen durch. Bei positivem Ergebnis stellt sie eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus – das eigentliche ATEX-Zertifikat.
- Schritt 2 – Qualitätssicherung der Produktion (Modul D, E oder F): Die benannte Stelle überwacht die laufende Serienfertigung durch regelmäßige Audits in der Produktionsstätte des Herstellers. Basis ist in der Regel ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System nach ISO 9001). Dieses Verfahren wird auch als Ex-Audit bezeichnet.
Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Schritte darf der Hersteller die EU-Konformitätserklärung ausstellen, die CE-Kennzeichnung anbringen und das Produkt in Verkehr bringen.
Die Gültigkeitsdauer eines ATEX-Zertifikats ist nicht starr begrenzt, kann aber von der benannten Stelle an Bedingungen geknüpft werden. Bei wesentlichen Änderungen am Produkt oder den Fertigungsprozessen ist das Zertifikat zwingend zu aktualisieren.
Benannte Stellen (Notified Bodies) für ATEX in Deutschland
Benannte Stellen sind von den Mitgliedstaaten akkreditierte und bei der EU-Kommission notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstellen. In Deutschland werden sie durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Auftrag der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) benannt.
Zu den bekanntesten deutschen benannten Stellen für den ATEX-Bereich gehören:
- PTB – Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Braunschweig) – Kennummer 0102
- BVS – Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV-Test (Bochum) – Kennummer 0158
- IBExU – Institut für Sicherheitstechnik GmbH (Freiberg) – Kennummer 0637
- DEKRA Product Safety GmbH (Stuttgart) – Kennummer 0344
- TÜV SÜD Product Service GmbH – Kennummer 0123
Die vollständige, EU-weit gültige Liste aller notifizierten Stellen für 2014/34/EU ist in der NANDO-Datenbank der EU-Kommission abrufbar. Die vierstellige Kennnummer der beteiligten benannten Stelle wird auf dem Typenschild des Produkts neben der CE-Kennzeichnung angegeben.
Neben der Zertifizierung bieten viele dieser Stellen auch Schulungen, Seminare und Beratungsleistungen zum Thema Explosionsschutz an.
ATEX-Kennzeichnung auf dem Typenschild: Alle Elemente erklärt
Jedes ATEX-zertifizierte Gerät (außer Komponenten) muss gemäß Anhang II Nr. 1.05 der Richtlinie eine vollständige, dauerhafte Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Teil 1: Allgemeine Pflichtangaben
- Name und Anschrift des Herstellers
- CE-Kennzeichnung (Mindesthöhe 5 mm) mit Kennnummer der beteiligten benannten Stelle
- Typenbezeichnung, Serien- oder Chargennummer
- Baujahr
Teil 2: Ex-spezifische Kennzeichnung
Die Ex-Kennzeichnung folgt einer festgelegten Struktur. Ein typisches Beispiel für ein elektrisches Gerät für Zone 1 (Gas):
⑧ II 2G Ex db IIB T4 Gb
| Kennzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| ⑧ (Hexagon mit Ex) | Spezifisches Ex-Kennzeichen – Produktgruppe ATEX |
| II | Gerätegruppe II (oberirdische Industriebereiche; Gruppe I = Untertagebau) |
| 2G | Gerätekategorie 2, Medium Gas (G) – geeignet für Zone 1 und 2 |
| Ex | Explosionsschutz – Beginn der normbezogenen Kennzeichnung |
| db | Zündschutzart: druckfeste Kapselung (d) + erhöhte Sicherheit Klemmkasten (b) |
| IIB | Gasgruppe: IIB (z. B. Ethylen) – deckt auch IIA ab; IIC ist die gefährlichste Gruppe |
| T4 | Temperaturklasse: max. Oberflächentemperatur 135 °C |
| Gb | Equipment Protection Level (EPL): hohes Schutzniveau für Gas, Zone 1 |
Bei Geräten für Staubbereiche lautet die Kategorie z. B. 2D (statt G für Gas), die Staubgruppe ist IIIA/IIIB/IIIC und statt einer Temperaturklasse wird die maximale Oberflächentemperatur in °C angegeben (z. B. T 135°C). EPL für Staub lautet entsprechend Db.
Gasgruppen und Temperaturklassen: Schnellübersicht
Gasgruppen (Gruppe II)
| Gruppe | Typische Gase | Gefährlichkeit |
|---|---|---|
| IIA | Propan, Methan, Ammoniak | Geringste Zündgefahr |
| IIB | Ethylen, Ethanol, Stadtgas | Mittlere Zündgefahr; deckt IIA mit ab |
| IIC | Wasserstoff, Acetylen | Höchste Zündgefahr; deckt IIA und IIB mit ab |
Temperaturklassen (Gas)
| Klasse | Max. Oberflächentemperatur |
|---|---|
| T1 | 450 °C |
| T2 | 300 °C |
| T3 | 200 °C |
| T4 | 135 °C |
| T5 | 100 °C |
| T6 | 85 °C (höchste Anforderung) |
Das eingesetzte Gerät muss eine Temperaturklasse aufweisen, deren maximale Oberflächentemperatur unterhalb der Zündtemperatur des vorhandenen Gases liegt. T6 stellt dabei die strengste Anforderung dar.
ATEX und IECEx: Abgrenzung für internationale Märkte
Neben ATEX existiert mit IECEx (IEC System for Certification to Standards Relating to Equipment for Use in Explosive Atmospheres) ein internationales Zertifizierungssystem, das außerhalb der EU weit verbreitet ist – u. a. in Australien, Neuseeland, Teilen Asiens und dem Nahen Osten.
| ATEX (2014/34/EU) | IECEx | |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | EU / EWR – gesetzlich verpflichtend | International – freiwillig, teils Basis für nationales Recht |
| Zertifizierungsstelle | National benannte Stelle (Notified Body) | IECEx-akkreditierte Stelle (ExCB) |
| Herstellererklärung | Möglich bei Kat. 3 (Modul A) | Nicht möglich – ExCB immer beteiligt |
| Zertifikate | EU-Baumusterprüfbescheinigung | IECEx Certificate of Conformity (CoC) |
| Normenbasis | EN 60079-Reihe (europäisierte IEC-Normen) | IEC 60079-Reihe (identisch) |
Da beide Systeme auf denselben IEC-Normen basieren, ist eine Kombination beider Zertifikate in der Praxis häufig und effizient für global vertriebene Produkte.
Häufige Fragen zum ATEX-Zertifikat (FAQ)
Brauche ich für jedes Produkt ein ATEX-Zertifikat einer benannten Stelle?
Nein. Nur für Geräte der Kategorien 1 (Gruppe I und II) sowie elektrische Geräte der Kategorie 2 ist eine benannte Stelle zwingend. Für nicht-elektrische Geräte der Kategorie 2 genügt die Hinterlegung der technischen Unterlagen. Für Kategorie-3-Geräte kann der Hersteller die Konformitätsbewertung vollständig eigenverantwortlich durchführen.
Was ist der Unterschied zwischen ATEX-Zertifikat und EU-Konformitätserklärung?
Das ATEX-Zertifikat (EU-Baumusterprüfbescheinigung) wird von der benannten Stelle ausgestellt und bescheinigt die Übereinstimmung des Musters mit der Richtlinie. Die EU-Konformitätserklärung stellt der Hersteller selbst aus – sie ist das abschließende Dokument, das das Inverkehrbringen erlaubt und dem Produkt beigefügt wird.
Was muss ich beim Kauf eines ATEX-Geräts prüfen?
Die Kennzeichnung auf dem Typenschild muss zur Zoneneinteilung des Einsatzortes passen: Gerätekategorie, Medium (G oder D), Gasgruppe und Temperaturklasse müssen mit den vor Ort vorhandenen Stoffen und Betriebsbedingungen übereinstimmen. Ein Kategorie-1G-Gerät ist auch in Zone 1 und Zone 2 zulässig – nicht jedoch umgekehrt.
Gilt ein nach 94/9/EG ausgestelltes Zertifikat noch?
Ja. Bescheinigungen, die unter der alten Richtlinie 94/9/EG von benannten Stellen ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit im Rahmen der 11. ProdSV (Umsetzung der 2014/34/EU in Deutschland). Produkte, die bis zum 20. April 2016 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.
Gilt ein ATEX-Zertifikat auch außerhalb der EU?
Nein – ATEX ist eine EU-Anforderung und gilt nur innerhalb des EWR. Für den Einsatz oder Vertrieb außerhalb der EU (z. B. in Australien, dem Nahen Osten oder Asien) ist ein zusätzliches IECEx-Zertifikat erforderlich oder es gelten nationale Zertifizierungssysteme.
Weitere Informationen zum ATEX-Explosionsschutz
- ATEX Explosionsschutz – Übersicht
- ATEX Richtlinie 2014/34/EU und 1999/92/EG
- ATEX Zonen: Zone 0–2 und Zone 20–22
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachkundige Beratung. Bei konkreten Fragen zur Zertifizierungspflicht oder Produktkennzeichnung empfiehlt sich die Rücksprache mit einer akkreditierten benannten Stelle.