LärmVibrationsArbSchV – Grundvorschrift zum Schutz vor Lärm

Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Das Thema Lärm gewinnt immer mehr an Bedeutung. In vielen Berufszweigen entsteht zum Teil eine sehr hohe Lärmbelästigung. Als Beispiel soll hier einmal der Flughafen Frankfurt am Main genannt werden. Hier starten und landen in der Hauptsaison bis zu 1400 Flugzeuge täglich. Sie können sich sicher vorstellen, was da für ein Lärmpegel vorherrscht. Für diese Art des Lärmes gibt es verschiedene Geräuschschutzmittel, wie zum Beispiel Ohrstöpsel und Gehörschutzprodukte.

Ein weiteres Beispiel für hohe Lärmbelästigung ist die Metallindustrie. Dort wo mit Metallen gearbeitet wird gibt es automatisch massive Lärmbelästigungen. Hier helfen wiederum verschiedene Geräuschschutzarten.

Die Arbeitsschutzverordnung besagt, dass Gehörschutz ab einer gewissen Lärmbelästigung zwingend zu tragen ist. Denn sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Verlust des Gehörs auftreten, werden Sie immer nach dem Tragen von Gehörschutz oder Ohrstöpseln gefragt. Dies kann versicherungstechnische Folgen nach sich ziehen. Die Berufsgenossenschaft wird Ihre Leistungserbringung verweigern und Sie müssen eventuelle Arbeitsausfälle selbst finanziell absichern.

Auch der Vibrationsschutz wird in der Arbeitsschutzverordnung klar definiert. Eine strikte Einhaltung dieser ist unumgänglich. Hier haben Sie auch wieder die Möglichkeit, einen Gehörschutz oder Ohrstöpsel zu tragen. Stellt der Arbeitgeber keines dieser Mittel zur Verfügung, kann das weiterarbeiten verweigert werden. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit geben, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, er ist sogar dazu verpflichtet.

Die LärmVibrationsArbSchV ist für Arbeitnehmer sowie auch für Arbeitgeber bindend und bietet Sicherheit und Schutz gegenüber Lärm – und Vibrationsschäden.

In allen Firmen, wo solche Lärm- und Vibrationsbelästigungen vorhanden sind, muss es sogar an entsprechenden Maschinen Hinweise für das Tragen von Lärmschutz geben. Häufig geschieht das mit Hilfe von Verbotsschildern und Gebotsschildern. Diese Hinweise gibt es in allen Maschinenbaubranchen, auf Schiffswerften und in der Stahlindustrie.